Die FAO Asset AG ist ein junges Unternehmen mit grosser Geschichte: 5 Personen haben zusammen mehr als 100 Jahre leidenschaftliche Erfahrung in der intensiven Betreuung von Kunden und deren Vermögenswerte.

 

Heute steht die indivduell optimierte Lösung von Herausforderungen im Vordergrund der Mitarbeiter der FAO Asset AG. Wir nehmen uns Zeit für sie, für ihre Wünsche und Vorstellungen. Wir finden zusammen Lösungen und überprüfen diese laufend auf die gewünschten Zielerreichung.

FAO Asset AG
Städtle 13
9490 Vaduz
T +423 236 00 20
info@fao-asset.li
www.fao-asset.li

Inhalt

© FAO Asset AG, Vaduz

 

Projektleitung, Konzeption, Webdesign

Hocus & Pocus AG, Balzers

 

Umsetzung

li-life web+it est., Vaduz

 

Bilder

Martin Walser

 

Registereintrag

Eintragung im Handelsregister

Amt für Justiz, Fürstentum Liechtenstein

Registernummer: FL-0002.486.163-9

 

Rechtliche Hinweise

Personen, welche die auf der Webseite der FAO Asset AG im World Wide Web veröffentlichten Informationen abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden:

 

Aufsichtsbehörde

Die FAO Asset AG, Vaduz ist eine von der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (www.fma-li.li) bewilligte und beaufsichtigte Vermögensverwaltungsgesellschaft.

 

Disziplinarbehörde

FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (www.fma-li.li) und Fürstliches Landgericht (www.gerichte.li)

 

Berufsrechtliche Vorschriften

Vermögensverwaltungsgesetz, Verordnung zum Vermögensverwaltungsgesetz, alle abrufbar unter www.fma-li.li, sowie Standesrichtlinien des Vereins unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein (VuVL), abrufbar unter www.vuvl.li.

 

Zuständige Stelle für Kundenbeschwerden

Jörg Klar ist für das Beschwerdemanagement bei der FAO Asset AG zuständig.

 

Aussergerichtliche Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich

Die aussergerichtliche Schlichtungsstelle ist zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kunden und Vermögensverwaltungsgesellschaften gemäss Vermögensverwaltungsgesetz.

 

Die Schlichtungsstelle besteht aus der Schlichtungsperson. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Wolff für die Periode vom 01.01.2022 bis 31.12.2025 als Schlichtungsperson bestellt. Die Schlichtungsstelle kann unter folgender Adresse kontaktiert werden:

 

Dr. Peter Wolff

Landstrasse 60

9490 Vaduz

E-Mail: info@schlichtungsstelle.li

 

Urheberrechte

Der gesamte Inhalt und die Struktur der FAO Asset AG-Webseiten ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die vollständige oder teilweise Reproduktion, die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte Übermittlung, die Modifikation oder die Benutzung für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FAO Asset AG untersagt.

 

Verknüpfungen auf Webseiten Dritter

Mittels Hyperlink können Sie Webseiten Dritter abrufen. Die FAO Asset AG übernimmt für deren Inhalt und die dort gemachten Angebote (Produkte, Dienstleistungen etc.) keine Verantwortung.

Datenschutzerklärungen für:

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Kunden

Stellenbewerber

Mitwirkungspolitik

Umsetzung von Nachhaltigkeitsregulierungen durch die FAO Asset AG

Die Europäische Offenlegungsregulierung «Sustainable Finance Disclosure Regulation» (SFDR) und die EU Taxonomy haben zum Ziel, Investitionen in nachhaltige Finanzprodukte zu fördern. Diese Reguliergen gelten in Liechtenstein seit dem 1. Mai 2022. Die diesbezüglichen regulatorischen und Markt-Entwicklungen sind derzeit sehr dynamisch. Daher hat sich die FAO Asset AG bewusst entschieden, zu diesem Zeitpunkt kein ESG (Enviromental, Social, Governance) konformes investieren anzubieten. Die FAO Asset beobachten diese Entwicklungen genau, um mittelfristig die operationellen Voraussetzungen zu schaffen, um ESG konformes investieren zu ermöglichen. Die Vergütungspolitik der FAO Asset AG ist ESG-neutral.

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

SFDR verlangt von Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, dass nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeit bei Investitionsentscheidungen anhand von definierten Indikatoren berücksichtigt werden. Als kleines Unternehmen hat sich die FAO Asset AG dazu entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt die rund 30 definierten nachteiligen Auswirkungen nicht zu berücksichtigen. Dieser Entscheid reflektiert zum einen die Ausführungen unter «Umsetzung von Nachhaltigkeitsregulierungen durch die FAO Asset AG», zum anderen ist die derzeit noch limitierte Datenverfügbarkeit ein weiteres wichtiges Argument für diesen Entscheid.